

Diese anerkannte Basisqualifikation ist für bestimmte Berufsgruppen die Voraussetzung für eine Tätigkeit
in einer Kindertageseinrichtung in Hessen.
Herzlichen Glückwunsch allen Teilnehmer*innen der bisherigen Qualifizierungen!
Diese anerkannte Basisqualifikation ist für bestimmte Berufsgruppen die Voraussetzung für eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung in Hessen.
Pluralität, Heterogenität sowie die zunehmende Zeit, die Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder verbringen, erfordern auch eine Veränderung der Zusammensetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen.
Multiprofessionelle Teams sind notwendig, weil Kinder für ihre individuelle und ganzheitliche Entwicklung unterschiedliche Kompetenzen brauchen.
Der Zugang zu Eltern mit ganz unterschiedlichen Bildungsbiografien und soziokulturellen Hintergründen wird in einem Team mit ebenfalls verschiedenen Bildungsprofilen erleichtert.
Dennoch sind ein pädagogisches Grundverständnis sowie Kenntnisse der Strukturen und Besonderheiten der Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderlich.
Diese Qualifizierung stellt eine grundlegende Online-Weiterbildung für Ergänzungsfachkräfte in Kitas nach § 25b Abs. 2 Nr. 6 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) in der Fassung vom 21. Juli 2023, mit Gültigkeit ab dem 3. August 2023 dar.
Um eine einrichtungsbezogene Zulassung als profilergänzende Fachkraft nach §25b (2) Nr. 6 HKJGB zu erhalten, müssen Personen mit dem Qualifikationsniveau DQR4 oder höher unter anderem 160 Unterrichtsstunden Fortbildung in pädagogischen Themen nachweisen
Zielgruppe:
Die festgelegten 160 Unterrichtsstunden Fort- und Weiterbildung gemäß § 25b Abs. 2 Nr. 6 Buch. c HKJGB dienen grundsätzlich dazu, die Person in einem angemessenen Umfang auf ihre bisherigen Kenntnisse abgestimmt weiterzubilden. Sie soll auf die neue Rolle als „Fachkraft zur Mitarbeit“ vorbereitet werden.
Aufgrund der Vorerfahrungen der jeweiligen Person und der von ihr ggf. bereits besuchten Fortbildungen muss der Träger im Einzelfall entscheiden, welche (weiteren) Fortbildungen bzw. Kenntnisse eine Person benötigt. Die Zustimmung zum Einsatz der Person als Fachkraft zur Mitarbeit trifft das örtlich zuständige Jugendamt (§ 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Buchst. d HKJGB).
Die Zustimmung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Vorliegens der in den Buchst. a-c festgelegten Voraussetzungen.
Das HKJGB legt in § 25b Abs. 2 fest, dass mit der Mitarbeit in einer Kindergruppe über die in Abs. 1 genannten Fachkräfte hinaus, folgende Fachkräfte betraut werden können:
1. Teilnehmer*innen einschlägiger berufsbegleitender Ausbildungen, befristet bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses,
2. Personen mit fachfremder Ausbildung im In- oder Ausland und einschlägiger Berufserfahrung bei gleichzeitiger Auflage, eine sozialpädagogische Ausbildung aufzunehmen,
3. Personen, die im Rahmen ihrer berufsqualifizierenden Ausbildung oder ihres berufsqualifizierenden Studienganges ein Anerkennungsjahr absolvieren,
4. staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger,
5. staatlich geprüfte Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und
6. sonstige Personen,
a. die über einen Bezug zum Profil und Konzept der Tageseinrichtung verfügen, der von dem
Träger zu begründen ist,
b.aa. die mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss und über eine abge-
schlossene Ausbildung im In- oder Ausland, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des
Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht, sowie über Erfahrung in der Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern verfügen oder
bb. deren Eignung das für Jugendhilfe zuständige Ministerium aufgrund von im Rahmen
von Ausbildungen oder Fort- und Weiterbildungen erworbenen Kenntnissen im
frühpädagogischen Bereich und Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von
Kindern festgestellt hat,
c. die sich im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden im Zeitraum von zwei
Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit im frühpädagogischen Bereich weiterbilden und
d. deren Einsatz der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Prüfung der
Voraussetzungen der Buchst. a bis c zugestimmt hat….
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung der Voraussetzungen, um an der Qualifizierung teilnehmen zu können und der spätere Einsatz als Fachkraft liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers.
Ziele der Qualifizierung sind:
• zentrale Grundlagen der pädagogischen Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder kennenzulernen,
• die eigene Rolle und das eigene professionelle Selbstverständnis im Team zu
reflektieren und zu entwickeln,
• Grundkenntnisse pädagogischen Handelns zu erwerben,
• für die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, der Arbeit im Team sowie Kooperationen mit anderen Einrichtungen im Sozialraum zu sensibilisieren,
• Grundlagen im Bereich SGB VIII und der landesrechtlichen Regelungen für
Tageseinrichtungen für Kinder zu vermitteln.
Lernkonzept:
Grundlage ist ein handlungsorientiertes Lernverständnis, das an den Erfahrungen und dem Wissensstand der Teilnehmenden ansetzt.
Das Wissen vermittle ich anschaulich, praxisnah und ermutigend! :-)
Durch das strukturierte Material kannst du auch trotz eventuell vorhandener sprachlicher Unsicherheiten alles verstehen und den Inhalten folgen.
Die wesentlichen Lernformen sind
• Training zur Persönlichkeitsentwicklung,
• Erfahrungsaustausch in Kleingruppen und
• Wissensvermittlung im Wechsel von Plenum, Kleingruppen und Einzelarbeit.
Die Qualifizierung wird ausschließlich im ONLINE-Format durchgeführt.
Zeitumfang:
Die Basisqualifizierung umfasst 20 Tage à 8 Unterrichtseinheiten,
jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr.
Termine für Qualifikation 2025/1
(Alle Termine finden per Zoom-Meeting statt.)
Dienstag, 26.08.2025
Mittwoch, 27.08.2025
Dienstag, 02.09.2025
Freitag, 05.09.2025
Dienstag, 09.09.2025
Dienstag, 16.09.2025
Dienstag,23.09.2025
Mittwoch, 24.09.2025
Dienstag, 30.09.2025
Freitag, 31.10.2025
Dienstag, 04.11.2025
Donnerstag, 06.11.2025
Freitag, 07.11.2025
Dienstag, 11.11.2025
Dienstag, 18.11.2025
Dienstag, 25.11.2025
Mittwoch, 26.11.2025
Donnerstag, 27.11.2025
Mittwoch, 03.12.2025
Donnerstag, 04.12.2025: Abschluss und Zertifikatsübergabe - ebenso online!

Die Termine als PDF zum Download
Kosten der pädagogischen Basisqualifizierung - online:
Die gesamte Basisqualifizierung kostet 1350,- €.
Die Leistungen sind nach dem UStG § 4 Nr. 21 a) bb) von der Umsatzsteuer befreit.
Hallo, ich bin Erzieherin, Logopädin, Laufbahnberaterin, Kita-Coach und langjährige Dozentin im Bereich der frühkindlichen Bildung.
Seit in Kraft treten der Fachkräftevereinbarung 2022 biete ich diese Qualifizierung an.
Häufig gestellte Fragen:
Ist die Basisqualifizierung das Richtige für mich? Wenn du die o.g. Voraussetzungen erfüllst, empfehle ich dir für die Teilnahme die Anmeldung mit Erlaubnis des Trägers bzw. Jugendamtes . Schreib mir gerne, wenn du noch unsicher bist.
Wie erfolgt die Bezahlung der Qualifizierung? Die Bezahlung der Qualifizierung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Die Rechnung erhältst Du sofort nach Buchung der Qualifizierung, zusammen mit den ersten Unterlagen und dem Link zum Zoom-Meeting. Bitte leite die Rechnung an deinen Träger weiter, falls er die Kosten übernimmt.
Kann ich die Rechnung auch auf meine Einrichtung/meinen Träger ausstellen lassen? Ja, du kannst die Rechnung auf deine Einrichtung/deinen Träger ausstellen lassen oder auf deine private Adresse. Im Buchungsformular gibst du die entsprechende Adresse ein, auf die die Rechnung ausgestellt werden soll.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Zertifikat zu erhalten? Die Qualifizierung schließt mit einem Zertifikat ab, sofern die Anwesenheitszeit von 90 % (bei 20 Unterrichtstagen) erfüllt ist und eine Präsentation der Abschlussarbeit gehalten wird.
Welche Technik brauche ich für die Qualifizierung? Du benötigst einen PC/Laptop mit Mikrofon und Kamera und einen Internet-Anschluss. Ebenso die Möglichkeit, alle Unterlagen auszudrucken.
Das sagen meine Teilnehmer*innen:
Olga
“Wichtige Inhalte wurden methodisch abwechslungsreich vermittelt und es wurde viel Wert auf den praxisnahen Austausch gelegt. Außerdem herrschte eine sehr wertschätzende Atmosphäre untereinander."
Pascal
"Wir konnten vieles lernen, aber es war kein "Pauken". Wir konnten die Dinge gut mitnehmen, Fragen stellen und das Ganze in einer entspannten und wertschätzenden Atmosphäre!"
Jessica
"Sehr informativ und gut in die Praxis umzusetzen. hat meinen Arbeitsalltag bereichert. Siglinde hat eine tolle Art, Sachinhalte zu vermitteln. Danke!"

Ich melde mich für die Basisqualifizierung vom 26.08.2025 - 04.12.2025 verbindlich an.
Für die Teilnahme empfehle ich unbedingt die Anmeldung mit Erlaubnis des Trägers (als Zahler).
Eine Anmeldung als Privatperson ist ebenfalls möglich, bitte informiere dich in dem Fall jedoch, ob diese Fortbildung für dich geeignet ist.
Um eine einrichtungsbezogene Zulassung als profilergänzende Fachkraft nach §25b (2) Nr. 6 HKJGB zu erhalten, müssen Personen mit dem Qualifikationsniveau DQR4 oder höher unter anderem 160 Unterrichtsstunden Fortbildung in pädagogischen Themen nachweisen.
Hast du noch Fragen? Noch unsicher? Bist du dir nicht sicher, ob diese Qualifizierung richtig ist für dich?
Schreib mir gerne eine E-Mail.
Oder rufe mich gerne an unter 02761-9423838.
Ich freue mich von dir zu hören/lesen und ich bin mir sicher, dass wir deine Fragen klären können!
